Die jeweilige Krankenkasse stellt fest, ob es sich um ein Hilfsmittel handelt. Dann werden die Kosten von ihr übernommen. Handelt es sich um ein so genanntes Pflegehilfsmittel, trägt die Pflegekasse die Kosten. Das Krankenbett wird immer vom jeweilgen Vertragspartner der Kanken- bzw. Pflegekasse ins Haus geliefert. Das gilt übrigens auch für kleinere Hilfsmittel. Auch wenn es manchmal ein wenig dauert, es lohnt sich, die Hilfsmittel nicht auf eigene Rechnung im Sanitätshandel zu erwerben. Deshalb: Warten Sie auf die Genehmigung der Kasse.
Bei einer Krankenhausentlassung nach einer akuten Erkrankung, z.B. Schlaganfall, sind Hilfsmittel dringend und schnell zu besorgen. Die Krankenhäuser haben Verträge mit verschiedenen Sanitätshäusern geschlossen und müssen innerhalb von 24 Stunden Hilfsmittel in den häuslichen Bereich liefern. Dieses geschieht unter Beteiligung des sozialen Dienstes im Krankenhaus. Dieser sollte rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor der Entlassung des Pflegebedürftigen, angesprochen werden.