Wer zahlt was?

Die ambulante Betreuung

Für die ehrenamtliche Hospizarbeit entstehen keine Kosten. Weder die betroffenen Patienten noch die Angehörigen müssen für die Sterbebegleitung und Betreuung bezahlen.


Der stationäre Aufenthalt

Die Finanzierung eines stationären Hospizaufenthaltes setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen. Ein Anteil wird von der zuständigen  Krankenkasse übernommen. Die Pflegekasse trägt einen weiteren Anteil. Mit zehn Prozent der Kosten beteiligen sich die von Bodelschwingschen Anstalten  Bethel an der Finanzierung. Sollte noch ein offener Betrag übrig bleiben, so wird dieser durch Eigenbeteiligung, den Sozialhilfeträger oder den Hospiz-Spendenfond ausgeglichen.


Spenden

Obwohl ein Großteil der Kosten durch die Leistungen beispielsweise der Kassen abgedeckt wird, sind Spenden für die Arbeit im Haus Zuversicht wichtig. Sie sichern die Weiterführung der qualifizierten Arbeit auf Dauer ab. Die Spendenkonten sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hospizdienste und Institutionen aufgeführt.