Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung wird zu einem Zeitpunkt aufgesetzt, zu dem es dem Verfügenden noch gut geht. Wenn sich das durch Krankheit oder Unfall ändert, soll die Patientenverfügung sicherstellen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die der Verfasser nicht wünscht. Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Verfügende nicht mehr ansprechbar bzw. entscheidungsfähig ist.

In der Verfügung kann den Ärzten untersagt werden, bestimmte, insbesondere lebensverlängernde Maßnahmen  durchzuführen. Das ist z.B. wichtig, wenn der Patient im Sterben liegt und jede Maßnahme lediglich eine Verlängerung des Sterbens und/oder Leidens ohne Aussicht auf Besserung wäre.

Eine Patientenverfügung sollte sorgfältig überdacht und präzise formuliert werden. Offene Gespräche mit Angehörigen, dem Hausarzt und/oder einem Geistlichen sind unbedingt zu empfehlen. Im Grundsatz gilt, dass eine Verfügung formlos  aufgesetzt werden kann. Oft werden Notare für die Formulierung hinzugezogen. Doch auch im Internet stehen Formulierungshilfen zur Verfügung.

Seit September 2009 ist die Patientenverfügung im Bürgerlichen-Gesetz-Buch verbindlich geregelt. Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Sie beinhaltet deren Wünsche eine medizinische Behandlung betreffend und wird schriftlich abgefasst. Die Hinzuziehung von Zeugen oder eine Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar kann sinnvoll sein, um keine Zweifel an der Echtheit aufkommen zu lassen. Die Patientenverfügung ist bindend, sofern dies der konkreten Situation entspricht. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Im Gesetz ist geregelt, dass der Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Er und der Betreuer bzw. für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht besteht, der Bevollmächtigte, erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens.

Den Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, soferndies zeitnah möglich ist.

Wichtig!

In jedem Fall sollte überlegt werden, ob zusammen mit der Patientenverfügung gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt  wird.

Hinweis

Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung (Kosten Stand 2007: 30 bis 40  €) ist sehr zu empfehlen. Dies wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als hilfreich empfunden. Auch ist es von Vorteil, wenn eine Kopie der Patientenverfügung beim Hausarzt hinterlegt wird. Alternativ dazu kann die Patientenverfügung auch von einem Zeugen unterschrieben werden.


Telefonhotline der Verbraucherzentrale (Mo+Mi 10:00 bis 13:00 Uhr; Do 14:00 bis 18:00 Uhr)

zum Thema Patientenverfügung: 0180 37705001   ( 9ct / min)

Hier ein zu diesem Thema lebensnah geschriebener und lehrreicher Artikel aus der Chrismon10-2011 als PDF

… sowie einige Links zu Seiten im Internet, die Patientenverfügungen anbieten. Dabei unterscheiden sich die angebotenen Verfügungen sowohl in der Ausrichtung, als auchin den Formulierungen.


Patientenverfügung

Bundesjustizministerium:
http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.htm

Deutsche Hospizstiftung: (berät allgemein zum Thema)
http://www.stiftung-patientenschutz.de

… oder die am weitesten verbreitete Version in und aus Bielefeld

kostenlos zu beziehen über:

Hospizarbeit im Ev. Johanneswerk e.V.
Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld