(Wichtig! Über den Erhalt von Pflegeleistung (incl Bescheid) muss der MDK innerhalb von fünf Wochen entscheiden. Bei einer ambulanten Palliativversorgung, in einem Hospiz oder während eines Krankenhausaufenthaltes muss die Begutachtung durch den MDK binnen einer Woche erfolgen - "Schnellbegutachtung")
Dieses Gutachten wird von den Pflegekassen zur Berechnung der Pflegestufe genutzt. Der MDK ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Im MDK arbeiten Ärzte oder Pflegefachkräfte. Bei seinem Besuch versucht der Gutachter des MDK, sich ein möglichst genaues Bild von der Lage des Pflegebedürftigen zu machen. Er unterteilt die notwendigen Hilfen in :
Ein so genanntes Pflegetagebuch erleichtert dem MDK die Einschätzung der gesamten Pflegetätigkeiten. Auch die pflegenden Angehörigen können sich so einen ersten Überblick über die aufzuwendende Zeit verschaffen. Eine Vorlage für eine Pflegetagebuch ist bei jeder Pflegekasse erhältlich. Im Rahmen des Gutachtens gibt der MDK auch Empfehlungen z.B. zur Anschaffung von Hilfsmitteln. Das Ergebnis der Begutachtung wird von der Pflegekasse zur Berechnung des Pflegegrades genutzt. Die Pflegebedürftigen haben das Recht, das Gutachten jederzeit einzusehen. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern, besteht jederzeit die Möglichkeit eine erneute Überprüfung durch den MDK mit dem Ziel der Höherstufung zu beantragen.