Absicherung für Pflegende

Beiträge zur Sozialversicherungen

Rentenversicherung

Pflegende Angehörige können in den meisten Fällen nicht mehr ganz oder zumindest teilweise einer Arbeit nachgehen. Ein Resultat dieses Engagements: Der Aufbau einer Altervorsorge ist nur eingeschränkt möglich.

Die Pflegekassen aller Krankenkassen zahlen deshalb für pflegende Angehörige oder andere pflegende Laien Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten pflegende Angehörige Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegeversicherung. Der pflegende Angehörige muss der Pflegekasse genannt werden. Die Höhe der Zahlung hängt von der Pflegestufe und dem Zeitumfang ab. Pflegende Angehörige sollten sich mit ihrer Pflegekasse (über ihre Krankenkasse) in Verbindung setzen.