Gesetzliche Unfallversicherung

Pflegenden Angehörige  sind über die Pflegeversicherung beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Damit wird  gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind. Kommt es zu einem Unfall (auch Wegeunfälle) in Zusammenhang mit einer Pflegetätigkeit, sollte dies innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse gemeldet werden. Der behandelnde Arzt sollte sofort erfahren, dass der Unfall im Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit passiert ist.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten:

  • Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig ausgeführt und sie findet im Haushalt, bzw. in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt
  • Es handelt sich um eine ernsthafte Pflegetätigkeit, die regelmäßig stattfindet.
  • Die Pflegetätigkeiten  im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung sind versichert.

Wenn Menschen durch Pflegetätigkeiten einen Unfall oder eine Berufkrankheit erleiden, haben sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungen umfassen die medizinische und soziale Rehabilitation, Geldleistungen und Verletztenrente.

Bei Fragen kann man sich wenden an:

Gemeindeunfallversicherungsverband
GUVV Westfalen-Lippe
Salzmannstr. 156, 48159 Münster
Tel.: 0251 – 21 02-0