Wenn vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ein Hinweis vorliegt, dass die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht gesichert ist, ist es möglich, dass eine Einstufung in einen Pflegegrad im Krankenhaus erfolgen kann. Der MDK-Gutachter kommt innerhalb einer Woche nach der Entlassung in den Haushalt des Pflegebedürftigen zur konkreten Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für bis zu vier Wochen (Verordnung erfolgt durch den Arzt). In begründeten Ausnahmefällen kann die Übernahme der Kosten auch verlängert werden. Wichtig ist, dass im Haushalt des Versicherten keine Person lebt, die die Pflege leisten kann.