Jeder kann seine Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister ( Link zum Register ) registrieren lassen. Allerdings haben Ärzte auf dieses Register keinen Zugriff. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Ärzte auf anderen Wegen von dieser Patientenverfügung so schnell wie möglich zu informieren.
Eine Vorsorgevollmacht kann beim zentralen Vorsorgeregister ( Link zum Register ) registriert werden (Kosten – Stand 2007: 15 bis 18€). Auf dieses Register können Vormundschaftsgerichte zugreifen. Dadurch kann im Einzelfall die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung überflüssig werden.
Eine Betreuungsverfügung kann inzwischen auch beim zentralen Vorsorgeregister ( Link zum Register ) registriert werden (Kosten – Stand 2007: 15 bis 18€). Sobald der Besitzer einer Betreuungsverfügung von der Einleitung eines Verfahrens über die Betreuung erfährt, muss er die Verfügung umgehend an das Vormundschaftsgericht übergeben.
Wer eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ausgefüllt und hinterlegt hat, sollte immer einen Hinweis im Geldbeutel bei sich tragen. Auf dem Hinweis sollte die Person, die das Dokument vorlegen kann, bzw. das zentrale Vorsorgeregister genannt werden.